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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2012 - L 15 AS 337/10   

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https://dejure.org/2012,125495
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2012 - L 15 AS 337/10 (https://dejure.org/2012,125495)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.02.2012 - L 15 AS 337/10 (https://dejure.org/2012,125495)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - L 15 AS 337/10 (https://dejure.org/2012,125495)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2012 - L 15 AS 337/10
    Zur Begründung hat es unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Oktober 2009 (B 14 AS 44/08 R) ausgeführt, dass es in dem streitbefangenen Zeitraum (August 2007 bis Juli 2009) im SGB II an einer Anspruchsgrundlage für Leistungen der Schülerbeförderung gefehlt habe.

    Zutreffend hat das VG unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 28. Oktober 2009 (B 14 AS 44/08 R) ausgeführt, dass es im streitigen Zeitraum im System der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II an einer Anspruchsgrundlage für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten gefehlt habe.

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 11/10 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2006/2007 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2012 - L 15 AS 337/10
    Dies hat das BSG zwischenzeitlich auch für andere Schulbedarfe entschieden (Urteile v. 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R - und v. 10. Mai 2011 - B 4 AS 11/10 R -).

    Für solche "typischen" Bedarfe war der verfassungsrechtliche Anspruch ersichtlich nicht gedacht (BSG Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 11/10 R, Rnr. 17).

  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09

    Keine höheren "Hartz IV-Leistungen" für die Vergangenheit aufgrund des Urteils

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2012 - L 15 AS 337/10
    Soweit die Kläger sich auf das Urteil des BVerfG vom 9. Februar 2010 berufen, hat das BVerfG zwar - u. a. wegen der fehlenden Berücksichtigung von Schulbedarfen - die Regelungen über die Regelleistung nach dem SGB II für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, zugleich aber klargestellt, dass eine rückwirkende Leistungsgewährung nicht notwendig ist (vgl. auch Beschl. v. 24. März 2010 - 1 BvR 395/09).

    Denn das Bundesverfassungsgericht selbst hat in seinem Beschluss vom 24. März 2010 (1 BvR 395/09) ausdrücklich klargestellt, dass die in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 geschaffene Härtefallregelung nicht rückwirkend für Zeiträume, die vor der Verkündung des Urteils liegen, gilt.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2012 - L 15 AS 337/10
    Schließlich lasse sich der geltend gemachte Anspruch auch nicht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u. a.) herleiten.
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 47/09 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2012 - L 15 AS 337/10
    Dies hat das BSG zwischenzeitlich auch für andere Schulbedarfe entschieden (Urteile v. 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R - und v. 10. Mai 2011 - B 4 AS 11/10 R -).
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